Bezahlkarte in Horn-Bad Meinberg: Viel Bürokratie für 16 Fälle – Verwaltung setzt auf „Prinzip Hoffnung“

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 20. Januar lagen die Fakten endlich auf dem Tisch: Zum Start der Bezahlkarte in unserer Stadt werden voraussichtlich nur 16 Karten ausgegeben, die insgesamt 25 Personen versorgen.

Für diese verschwindend geringe Zahl musste in den vergangenen Wochen ein erheblicher administrativer Aufwand betrieben werden: Software musste eingerichtet, Schnittstellen zum Landes-Dienstleister geschaffen und Mitarbeiter geschult werden3. Zudem droht – wie die Verwaltung in ihrer Vorlage selbst einräumte – eine Abhängigkeit von externen Dienstleistern: Funktioniert die Freischaltung des „Sozialcard-Navigators“ nicht pünktlich, sind Zahlungen gefährdet.

Frage nach Kosten und Nutzen bleibt offen

Die SPD-Fraktion hakte in der Sitzung kritisch nach: Ist dieser Aufwand für 16 Fälle verhältnismäßig, wenn ein Großteil der Betroffenen bisher problemlos und kostenneutral per Überweisung versorgt wurden?

Eine belastbare Antwort konnte die Verwaltungsspitze nicht liefern. Die Verhältnismäßigkeit kann nicht beziffert werden. Die Verwatung verwies aber darauf, dass die Fallzahlen in den kommenden Monaten steigen könnten.

SPD: „Politik muss auf Fakten basieren“

„Geld und Personalressourcen auf Basis von Vermutungen zu binden, halten wir für fahrlässig“, kommentiert die Sprecherin im Ausschuss für Bildung und Soziales Sabine Beine den Vorgang. „Wir haben ein funktionierendes System durch ein teures Experiment ersetzt, nur um einem politischen Trend zu folgen, der an der Realität in Horn-Bad Meinberg vorbeigeht.“

Die SPD hatte im Vorfeld beantragt, die sogenannte „Opt-Out“-Regelung zu nutzen und auf die Einführung zu verzichten, war damit aber an der Mehrheit aus CDU und AfD gescheitert. Nun zeigt sich: Die Warnung vor einem „Bürokratiemonster“ für eine Handvoll Fälle war berechtigt.

Die Fraktion wird die Einführung weiter kritisch begleiten und insbesondere darauf achten, dass durch technische Anlaufschwierigkeiten keine Notlagen für die betroffenen Menschen entstehen.

 

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