Die Stichwahl bleibt

Die Stichwahl bleibt

Vor Ort hat sich die SPD von Anfang an für die Beibehaltung der Stichwahl bei der Kommunalwahl in NRW eingesetzt. Auf Initiative der SPD-Fraktion im Stadtrat von Horn-Bad Meinberg verabschiedete der Rat am 4.April des Jahres mit großer Mehrheit eine Resolution mit dem Ziel, die Stichwahl wie bisher im Wahlgesetz zu belassen.

Nachdem Schwarz-Gelb trotz aller Bedenken und Einwände die Abschaffung der Stichwahl bei der Kommunalwahl beschlossen hatte, kippte der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in Münster am heutigen Freitag, 20.Dezember, diese Entscheidung.

Die SPD Horn-Bad Meinberg sieht in dem Urteil des Verfassungsgerichtes NRW eine Stärkung der Demokratie und verweist auf die im Stadtrat angenommene Resolution: „Wir sind der Überzeugung, dass sich die Stichwahl als wichtiges Instrument der Demokratie bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte in NRW bewährt hat. Sie dient der Stärkung der demokratischen Legitimation der gewählten Hauptverwaltungsbeamten.“

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